Die Stadt Köln muss Informationen und Unterlagen zu unter Fälschungsverdacht stehenden Kunstwerken aus der Sammlung der Russischen Avantgarde, die im städtischen Museum Ludwig ausgestellt werden sollen, nun doch nicht an die Inhaber einer in der Schweiz ansässigen Kunstgalerie herausgeben. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden. Es trat damit einem Eilbeschluss des Kölner Verwaltungsgericht entgegen. Der Beschluss ist unanfechtbar.
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