Donnerstag, 20.7.2023
Hawala-Banking-Organisation ist kriminelle Vereinigung

Eine ein Hawala-Banking-System betreibende Organisation ist als kriminelle Vereinigung im Sinne von § 129 Abs. 2 StGB zu qualifizieren. Dies hat der Bundesgerichtshof in zwei Verfahren erneut klargestellt und die Verurteilung von vier Angeklagten zu Haftstrafen bestätigt. Mit dem Hawala-Banking-System können Kunden gegen Provision außerhalb des staatlich genehmigten Banken- und Finanzwesens Geld überweisen. Hawala-Banking ist in Deutschland verboten.

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