Montag, 16.1.2023
Krankfeiern auf Party rechtfertigt fristlose Kündigung

Meldet sich eine Arbeitnehmerin bei ihrem Arbeitgeber für zwei Tage krank und ist durch Fotos belegt, dass sie an diesen Tagen an einer öffentlichen Party teilgenommen hat, so kann dies ihre fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies zeigt ein vom Arbeitsgericht Siegburg entschiedener Fall.

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