Weil er die nackten Brüste einer Kollegin berührt hatte, wurde der Angestellte einer Bundesbehörde fristlos entlassen. Das ArbG Berlin hat die Kündigung bestätigt. Die Pflichtverletzung des Mannes wiege so schwer, dass die Behörde ihn nicht habe abmahnen müssen.
Ein Vermieter kann sofort das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn der Mieter oder ein Mitbewohner ihm gegenüber im Rahmen einer streitigen Auseinandersetzung androht, er werde ihn töten, und dann einen Dritten auffordert, ihm ein Messer zu bringen. Dies hat das Amtsgericht Hanau entschieden.
Mehr lesenMeldet sich eine Arbeitnehmerin bei ihrem Arbeitgeber für zwei Tage krank und ist durch Fotos belegt, dass sie an diesen Tagen an einer öffentlichen Party teilgenommen hat, so kann dies ihre fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies zeigt ein vom Arbeitsgericht Siegburg entschiedener Fall.
Mehr lesenLässt sich ein gesunder Auszubildender krankschreiben, um eine Prüfung zu schwänzen, begeht er dadurch eine schwere Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten. Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber kann dann gerechtfertigt sein. Das hat das Arbeitsgericht Siegen mit Urteil vom 17.03.2022 entschieden (Az.: 5 Ca 1849/21).
Mehr lesenLegt eine Arbeitnehmerin ihrer Arbeitgeberin zwecks weiterer Wahrnehmung von Kundenterminen einen gefälschten Impfausweis vor, schädigt dies das Vertrauensverhältnis zwischen den Arbeitsvertragsparteien so nachhaltig, dass selbst eine befristete Weiterbeschäftigung unzumutbar ist. Dies hat das Arbeitsgericht Köln entschieden und die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin für wirksam befunden.
Mehr lesenDie Robert Bosch GmbH durfte einen langjährigen Mitarbeiter und Betriebsrat fristlos kündigen, nachdem dieser Schriftsätze der Gegenseite aus einem von ihm angestrengten Gerichtsverfahren der Betriebsöffentlichkeit offenbart hat. Hintergrund war, dass die Schriftsätze Gesundheitsdaten anderer Beschäftigter enthielten. Der damit verbundene Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen sei nicht gerechtfertigt gewesen, so das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.
Mehr lesenEine kirchengemeindliche Mitarbeiterin, die für die Buchhaltung Zugriff auf den PC und das E-Mail-Konto des Pastors hatte, las unbefugt eine an diesen gerichtete E-Mail und machte von dem Anhang einer (anderen) offensichtlich privaten E-Mail eine Kopie, die sie weitergab. Dies rechtfertigt eine fristlose Kündigung, entschied das Landesarbeitsgericht Köln.
Mehr lesenDas Arbeitsgericht Köln hat die außerordentliche Kündigung eines Servicetechnikers für wirksam erachtet, der sich beharrlich geweigert hatte, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ein von dem Mann vorgelegtes Attest sei nicht hinreichend aussagekräftig. Zudem wecke seine Bezeichnung der Maske als "Rotzlappen" Zweifel an der Ernsthaftigkeit der behaupteten medizinischen Einschränkungen.
Mehr lesenWer auf einer dienstlich veranlassten Reise eine Arbeitskollegin mehrfach versucht gegen ihren Willen zu küssen und sie letztendlich auch küsst, überschreitet eine rote Linie, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar macht. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln kürzlich entschieden und die fristlose Kündigung eines EDI-Managers ohne vorherige Abmahnung als gerechtfertigt angesehen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Mehr lesenIm arbeitsrechtlichen Streit um ein umstrittenes Video aus der Kantine des Schlachtbetriebs Tönnies in Rheda-Wiedenbrück haben die Prozessbeteiligten am 10.09.2020 einen Vergleich geschlossen. Vor dem Arbeitsgericht Bielefeld einigten sich die fristlos gekündigte Mitarbeiterin und die bei Tönnies eingesetzte Catering-Firma auf die Umwandlung in eine ordentliche Kündigung. Zusätzlich erhält die Frau eine Abfindung von 20.000 Euro.
Mehr lesenFasst ein Mitarbeiter erst einer Kollegin und dann sich selbst in den Schritt mit der anschließenden Äußerung, da tue sich etwas, rechtfertigt dies auch nach 16-jähriger beanstandungsfreier Betriebszugehörigkeit die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln mit Urteil vom 19.06.2020 entschieden und das Arbeitsgericht Siegburg bestätigt.
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