Eine Lasertherapie, um schmerzhafte Trockenheit im Intimbereich zu behandeln, ist keine Kassenleistung. Das entschied das LSG Niedersachsen-Bremen im Fall einer Rentnerin, die sich über Altersdiskriminierung beschwert hatte.
Mehr lesenWeil sie die Höhe der Zuzahlungen bei ihrer Krankenkasse nicht akzeptieren wollte, ist eine Rentnerin bis vor das BVerfG gezogen. Dieses erteilte dem Sozialgericht, das darüber entschieden hatte, nun einen deutlichen Rüffel. Die rechtlichen Erwägungen zur Ermittlung der Belastungsgrenze entbehrten "jeder nachvollziehbaren Grundlage". Jetzt muss das SG nochmal ran.
Mehr lesenEin Kind wollte beim BVerfG erreichen, dass die Kosten für eine experimentelle Therapie zur Behandlung seiner seltenen, lebensverkürzenden Krankheit von der Krankenkasse übernommen werden. Die Beschwerde scheiterte: Eine mögliche Rechtsverletzung sei nicht hinreichend dargelegt worden.
Mehr lesenBei der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen aus ärztlichen Behandlungsfehlern sollen die Krankenkassen ihre Versicherten unterstützen. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat jetzt die Grenzen dieses Anspruchs aufgezeigt. So müsse die Krankenkasse, wenn sie bereits ein Gutachten eingeholt habe, nicht deswegen ein weiteres beauftragen, weil der Versicherte mit dem Ergebnis des ersten nicht einverstanden ist.