Dienstag, 17.11.2020
Kosmetikstudios und Massage-Praxen im Saarland dürfen wieder öffnen

Das trotz Sicherungsmaßnamen und Hygienkonzepten umfassende Betriebsverbot für Kosmetikstudios und Massage-Praxen in der aktuellen saarländischen Corona-Verordnung stellt voraussichtlich eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber anderen in der Verordnung zugelassenen "körpernahen Dienstleistern“ wie Friseurläden und Tattoo- und Piecing-Studios dar. Das hat das Oberverwaltungsgericht Saarlouis am 16.11.2020 entschieden.

Mehr lesen