Für die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen bleibt es trotz Corona-Pandemie beim Erfordernis eines Quorums für sogenannte Unterstützungsunterschriften (hier: für Wahlvorschläge zum Oberbürgermeisteramt). Dies hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen am 24.07.2020 entschieden. Der Landesgesetzgeber habe mit der Absenkung der Quoren und der Verlängerung der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge ausreichend auf die Pandemie reagiert.
Mehr lesenAuch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie bleibt es beim Erfordernis der Beibringung sogenannter Unterstützungsunterschriften für die diesjährigen Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen. Dies hat der Verfassungsgerichtshof des Landes entschieden und damit einen Eilantrag des Bezirksverbandes Ruhr-Westfalen der Deutschen Kommunistischen Partei abgelehnt. Der Landesgesetzgeber habe mit dem Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020 bereits angemessen auf pandemiebedingte Erschwernisse bei der Wahlvorbereitung reagiert.
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