Donnerstag, 17.9.2020
Kommunale Wahlbündnisse scheitern mit Eilantrag gegen Verfassungsschutzbericht

Vier kommunale Wahlbündnisse "AUF" ("alternativ, unabhängig, fortschrittlich") können nicht verlangen, dass das Land Nordrhein-Westfalen bestimmte Äußerungen im Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 2019 entfernt oder unleserlich macht und bis dahin die Verbreitung des Berichts unterlässt. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 16.09.2020 im Eilverfahren entschieden.

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