Donnerstag, 6.7.2023
Katjes darf Produkte als "klimaneutral" bewerben

Die Bewerbung von Produkten als "klimaneutral" stellt nicht ohne Weiteres eine Irreführung der Verbraucher dar, so das Oberlandesgericht Düsseldorf. Es lehnte den Unterlassungsanspruch der Wettbewerbszentrale gegen den Fruchtgummihersteller Katjes ab. Der durchschnittliche Verbraucher verstehe den Begriff im Sinne einer ausgeglichenen Bilanz der CO2-Emissionen eines Produktes. Anders entschied das Gericht im Fall des Konfitürenherstellers Mühlhauser.

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