Montag, 3.7.2023
Beschwerdewert bei Räumung eines gepachteten Kleingartens

Der Beschwerdewert bemisst sich bei einer Verurteilung zur Räumung, die den Pächter auch dazu verpflichtet, die von ihm angebrachten Einrichtungen und Anpflanzungen auf dem Grundstück zu entfernen, allein nach § 8 ZPO. Bei dem Antrag auf Entfernung einzelner Gegenstände handelt es sich laut Bundesgerichtshof durch die Aufnahme in einen Antrag lediglich um eine Konkretisierung des Herausgabeverlangens. Eine streitwerterhöhende Klagehäufung liege insoweit nicht vor.

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