Donnerstag, 20.4.2023
Klageerhebung per Fax vor Erhalt des beSt-Registrierungsbriefs zulässig

Eine im Januar 2023 von einem Steuerberater per Telefax erhobene Klage ist zulässig, wenn er von der Bundessteuerberaterkammer den Registrierungsbrief für das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) noch nicht erhalten hatte, auch dann, wenn er keinen "Fast-Lane-Antrag" zur Beschleunigung des Versands gestellt hatte. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden, aber die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

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