Der Europäische Rat muss sich für seine Entscheidung, den Aufbau- und Resilienzfonds für Polen zu entsperren, vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten. Vier europäische Richterorganisation haben geklagt, weil sie EuGH-Rechtsprechung nicht vollständig umgesetzt und eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter sehen.
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