Montag, 28.2.2022
Freispruch für Mönch in Prozess um Kirchenasyl rechtskräftig

Der Freispruch für einen Mönch aus Unterfranken, der einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt hatte, ist rechtskräftig. Der Senat am Bayerischen Obersten Landesgericht verwarf am Freitag die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Kitzingen in der Sache. Laut bayerischem Justizministerium dürfte es der erste rechtskräftige Freispruch wegen Gewährung von Kirchenasyl im Freistaat sein.

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Freitag, 25.6.2021
Kein rechtsmissbräuchliches Verhalten durch Aufenthalt im Kirchenasyl

Sucht ein Asylsuchender in Räumlichkeiten einer Kirchengemeinde Schutz, verhält er sich mit Blick auf ihm zustehende Leistungen nicht rechtsmissbräuchlich. Laut einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts wird die Umsetzung der Ausreiseverpflichtung weder durch das Verhalten der Kirche noch des Ausländers unmöglich. Faktisch verzichte der Staat auf die Durchsetzung der Ausreisepflicht.

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Dienstag, 27.4.2021
Freispruch für Mönch nach Aufnahme eines Flüchtlings in Kirchenasyl
Ein Mönch der Benediktinerabtei Münsterschwarzach, der einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt hatte, ist vom Amtsgericht Kitzingen freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 2.400 Euro gefordert, das Gericht folgte dem am Montag jedoch nicht. Das Gericht bestätigte zwar eine Straftat, sah aber keine Schuld beim Angeklagten, weil dieser seiner Glaubens- und Gewissensfreiheit gefolgt sei. Mehr lesen
Mittwoch, 27.1.2021
Keine Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist bei Kenntnis des Aufenthaltsorts im Kirchenasyl

Kennt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Aufenthaltsort eines Asylbewerbers, der sich im sogenannten offenen Kirchenasyl befindet, kann es diesen nicht (mehr) als "flüchtig" im Sinne des Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 Dublin-III-VO ansehen und deswegen die Frist zur Überstellung in den zuständigen Mitgliedstaat nicht auf 18 Monate verlängern. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

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