Ein Aufenthalt im offenen Kirchenasyl führt nicht zu einer faktischen Duldung eines Asylsuchenden. Dies gilt laut VGH München auch nicht dann, wenn der Staat das Kirchenasyl als Vollstreckungshindernis respektiert und eine bereits angesetzte Abschiebung storniert.
Mehr lesenDer Freispruch für einen Mönch aus Unterfranken, der einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt hatte, ist rechtskräftig. Der Senat am Bayerischen Obersten Landesgericht verwarf am Freitag die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Kitzingen in der Sache. Laut bayerischem Justizministerium dürfte es der erste rechtskräftige Freispruch wegen Gewährung von Kirchenasyl im Freistaat sein.
Mehr lesenSucht ein Asylsuchender in Räumlichkeiten einer Kirchengemeinde Schutz, verhält er sich mit Blick auf ihm zustehende Leistungen nicht rechtsmissbräuchlich. Laut einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts wird die Umsetzung der Ausreiseverpflichtung weder durch das Verhalten der Kirche noch des Ausländers unmöglich. Faktisch verzichte der Staat auf die Durchsetzung der Ausreisepflicht.
Mehr lesenKennt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Aufenthaltsort eines Asylbewerbers, der sich im sogenannten offenen Kirchenasyl befindet, kann es diesen nicht (mehr) als "flüchtig" im Sinne des Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 Dublin-III-VO ansehen und deswegen die Frist zur Überstellung in den zuständigen Mitgliedstaat nicht auf 18 Monate verlängern. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
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