BayObLG verneint anders als AG schon Strafbarkeit
Der Ordensbruder der Benediktinerabtei Münsterschwarzach (Landkreis Kitzingen) hatte im August 2020 einem im Gazastreifen geborenen Mann, der in das EU-Land Rumänien abgeschoben werden sollte, Kirchenasyl gewährt. Das Amtsgericht Kitzingen (BeckRS 2021, 8708) sprach den heute 50-Jährigen Ordensbruder im vergangenen April mit einem bemerkenswerten Urteil vom Vorwurf der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderliche Aufenthaltstitel frei: Zwar sei das Kirchenasyl für einen abgelehnten Flüchtling rechtswidrig und damit eine Straftat. Die individuellen Grundrechte der Glaubens- und Gewissensfreiheit des Mönchs wögen in dem Fall aber schwerer als das Strafmonopol des Staates. Wenngleich es beim Freispruch blieb - der Begründung des AG folgte das BayObLG am Freitag nicht: Der Mönch habe sich gar nicht erst strafbar gemacht. Als er den Flüchtling ins Kirchenasyl aufnahm, war dieser demnach noch legal im Land. Als das nicht mehr der Fall war - nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Härtefalldossier negativ beschieden hatte - habe der Angeklagte nicht aktiv dafür sorgen müssen, das Kirchenasyl zu beenden.