Freispruch für Mönch in Prozess um Kirchenasyl rechtskräftig

Der Freispruch für einen Mönch aus Unterfranken, der einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt hatte, ist rechtskräftig. Der Senat am Bayerischen Obersten Landesgericht verwarf am Freitag die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Kitzingen in der Sache. Laut bayerischem Justizministerium dürfte es der erste rechtskräftige Freispruch wegen Gewährung von Kirchenasyl im Freistaat sein.

BayObLG verneint anders als AG schon Strafbarkeit

Der Ordensbruder der Benediktinerabtei Münsterschwarzach (Landkreis Kitzingen) hatte im August 2020 einem im Gazastreifen geborenen Mann, der in das EU-Land Rumänien abgeschoben werden sollte, Kirchenasyl gewährt. Das Amtsgericht Kitzingen (BeckRS 2021, 8708) sprach den heute 50-Jährigen Ordensbruder im vergangenen April mit einem bemerkenswerten Urteil vom Vorwurf der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderliche Aufenthaltstitel frei: Zwar sei das Kirchenasyl für einen abgelehnten Flüchtling rechtswidrig und damit eine Straftat. Die individuellen Grundrechte der Glaubens- und Gewissensfreiheit des Mönchs wögen in dem Fall aber schwerer als das Strafmonopol des Staates. Wenngleich es beim Freispruch blieb - der Begründung des AG folgte das BayObLG am Freitag nicht: Der Mönch habe sich gar nicht erst strafbar gemacht. Als er den Flüchtling ins Kirchenasyl aufnahm, war dieser demnach noch legal im Land. Als das nicht mehr der Fall war - nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Härtefalldossier negativ beschieden hatte - habe der Angeklagte nicht aktiv dafür sorgen müssen, das Kirchenasyl zu beenden.

Redaktion beck-aktuell, 28. Februar 2022 (dpa).