Freispruch für Mönch nach Aufnahme eines Flüchtlings in Kirchenasyl

Ein Mönch der Benediktinerabtei Münsterschwarzach, der einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt hatte, ist vom Amtsgericht Kitzingen freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 2.400 Euro gefordert, das Gericht folgte dem am Montag jedoch nicht. Das Gericht bestätigte zwar eine Straftat, sah aber keine Schuld beim Angeklagten, weil dieser seiner Glaubens- und Gewissensfreiheit gefolgt sei.

Aufnahme über Rumänien eingereisten Flüchtlings

Der 49-Jährige, der die Flüchtlingsarbeit der Benediktinerabtei in Schwarzach am Main (Landkreis Kitzingen) koordinierte, nahm im August 2020 einen im Gazastreifen geborenen Flüchtling in der Abtei auf. Der 25-Jährige war einige Monate vorher über Rumänien in die Europäische Union eingereist. Gemäß den Dublin-Regelungen innerhalb der EU sollte er wieder nach Rumänien abgeschoben werden.

Gericht legt keine Bestrafung fest

Die Staatsanwaltschaft klagte den Mönch als ersten Ordensangehörigen in Bayern für eine Kirchenasylgewährung wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel an. Sie argumentierte, dass der Mönch bewusst nach einem negativen Härtefallbescheid eine Ausreise verhindert habe. Das Gericht bestätigte zwar eine Straftat, sah aber keine Schuld beim Angeklagten, weil dieser seiner Glaubens- und Gewissensfreiheit gefolgt sei. Das schließe im Einzelfall eine Bestrafung aus. 

Kirchenasyl

Kirchenasyl ist eine christliche Tradition zur Vermeidung von besonderen humanitären Härten, wie es beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge heißt. Kirchen versuchen damit, aus ihrer Sicht besonders verletzliche und schutzbedürftige Migranten vor einer Abschiebung zu bewahren. Seit August 2018 sind die Kirchen dazu verpflichtet, für jeden Kirchenasylfall ein Härtefalldossier beim Bamf einzureichen. Stellt die Behörde daraufhin keine besondere Härte fest - wie in dem vorliegenden Fall -, müssen abgelehnte Asylbewerber das Kirchenasyl innerhalb von drei Tagen verlassen. 

Verteidiger: Urteil mit "Signalwirkung"

Verteidiger Franz Bethäuser sprach von einer "Signalwirkung" des Urteils. Immer wieder wenden Kritiker ein, dass nur die bayerische Justiz in dieser Härte gegen Geistliche und Ordensangehörige vorgeht. Erstmals, so Bethäuser, sei jetzt ein solcher Fall vor einem Amtsgericht verhandelt worden. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft könnte gegen das Urteil Berufung oder direkt Revision einlegen.

AG Kitzingen - 1 Cs 882 Js 16548/20

Redaktion beck-aktuell, 27. April 2021 (dpa).