Mittwoch, 19.10.2022
Keine Rückführung entführten Kindes in die Ukraine

Der 17. Zivilsenat (Familiensenat) des Oberlandesgerichts Stuttgart hat mit einer aktuellen Entscheidung die Rückführung eines von der Mutter ohne Einverständnis des Vaters aus der Ukraine nach Deutschland verbrachten Kindes abgelehnt. Zur Begründung hieß es, eine Rückführung in die Ukraine sei wegen des Krieges dort mit der schwerwiegenden Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens für das Kind verbunden.

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