Dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe steht bei der Festlegung des Erstattungsbetrages für den Sachaufwand, der Kindertagespflegepersonen bei ihrer Tätigkeit entsteht, nicht lediglich ein eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Vielmehr unterliege die Festlegung der Sachkostenerstattung der vollen gerichtlichen Überprüfung.
Mehr lesenDie aktuelle Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege in der Stadt Cottbus ist mit Blick auf die darin festgelegten Beträge zur Anerkennung der Förderungsleistung rechtswidrig und daher unwirksam. Außerdem sei die Erweiterung des Anforderungsprofils für Tagespflegepersonen nicht mit geltendem Recht vereinbar, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 09.11.2021.
Mehr lesenDas Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Vergütung von Tagespflegepersonen im Landkreis Märkisch-Oderland als unzureichend beanstandet. Auf den Normenkontrollantrag einer Tagespflegeperson erklärte es die aktuelle Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege in dem Landkreis im Hinblick auf die dort festgelegten Beträge zur Anerkennung der Förderungsleistung für unwirksam. Die Anerkennungsbeträge, die das eigentliche Einkommen der Tagespflegeperson bildeten, seien nicht leistungsgerecht.
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