Mittwoch, 15.6.2022
Merkel-Äußerungen zu Kemmerich-Wahl waren verfassungswidrig

Mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen hat die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) das Recht der AfD auf Chancengleichheit der Parteien verletzt. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Im Februar 2020 war Thomas Kemmerich (FDP) im dritten Wahlgang mit Hilfe der AfD zum Ministerpräsidenten des Freistaats gewählt worden. Merkel hatte dies als "unverzeihlich" bezeichnet und gefordert, dass "das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss".

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