Mittwoch, 15.6.2022
Merkel-Äußerungen zu Kemmerich-Wahl waren verfassungswidrig

Mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen hat die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) das Recht der AfD auf Chancengleichheit der Parteien verletzt. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Im Februar 2020 war Thomas Kemmerich (FDP) im dritten Wahlgang mit Hilfe der AfD zum Ministerpräsidenten des Freistaats gewählt worden. Merkel hatte dies als "unverzeihlich" bezeichnet und gefordert, dass "das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss".

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Donnerstag, 14.4.2022
BVerfG-Urteil zu Merkels Äußerungen zur Thüringen-Wahl kommt im Juni

Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 15. Juni sein Urteil über zwei AfD-Klagen wegen Äußerungen der früheren Kanzlerin Angela Merkel zur Thüringen-Wahl 2020. Das teilte es heute mit. Damals hatte sich der FDP-Politiker Thomas Kemmerich im Erfurter Landtag völlig überraschend mit Hilfe der AfD zum Ministerpräsidenten wählen lassen. Merkel (CDU) hatte dies einen Tag später bei einer Pressekonferenz auf einer Südafrika-Reise als "unverzeihlich" bezeichnet. Das Ergebnis müsse "rückgängig gemacht werden".

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