Dienstag, 6.10.2020
Kartellüberprüfungen der EU-Kommission bei Einzelhändlern teilweise rechtswidrig

Die Beschlüsse der EU-Kommission, mehrere französische Einzelhandelsunternehmen wegen des Verdachts wettbewerbswidriger Praktiken zu überprüfen, sind teilweise nichtig. Die Kommission habe zwar ausreichende Indizien für eine abgestimmte Verhaltensweise in Bezug auf den Informationsaustausch über Rabatte gehabt, so das Gericht der EU. Sie habe aber keine hinreichend ernsthaften Indizien nachgewiesen, die einen Austausch von Informationen über die künftigen Geschäftsstrategien der Unternehmen vermuten ließen.

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