Freitag, 12.2.2021
Berliner Notfallkrankenhäuser dürfen auch nicht dringliche Behandlungen durchführen

Die von der Senatsverwaltung erlassene "Krankenhaus-Covid-19-Verordnung" schreibt allen Notfallkrankenhäusern vor, unter Einhaltung der vorgegebenen Reservierungs- und Freihaltequoten nur noch medizinisch dringliche planbare Aufnahmen, Operationen und Eingriffe durchzuführen. Hiergegen wandten sich Notfallkrankenhaus-Trägerinnen mit zwei Eilanträgen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Verordnung mangels ausreichender Ermächtigungsgrundlage für nichtig erklärt.

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