Freitag, 21.3.2025
Chemische Unterwerfung: Bundesrat fordert schärfere Strafen für K.o.-Tropfen & Co.

Wer einer anderen Person gegen ihren Willen psychotrope Substanzen wie etwa K.o.-Tropfen verabreicht, um sie sexuell auszunutzen oder zu berauben, nutzt nach Ansicht des BGH kein gefährliches Werkzeug. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung jetzt zu einer Strafverschärfung auf.

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Mittwoch, 13.11.2024
K.O.-Tropfen sind kein gefährliches Werkzeug

Wer einer Person heimlich K.O.-Tropfen ins Getränk träufelt, um diese sexuell zu enthemmen, handelt dem BGH zufolge zwar mit Gewalt – aber nicht mithilfe eines gefährlichen Werkzeugs. Weder die Tropfen noch der Einsatz der Pipette fielen darunter. 

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Dienstag, 10.10.2023
K. O.-Tropfen als gefährliches Werkzeug bei einer Vergewaltigung?

Wer heimlich eine andere Person mit K. O.-Tropfen widerstandsunfähig macht, um sie sexuell zu missbrauchen, setzt nach Ansicht des LG Saarbrücken ein gefährliches Werkzeug ein. Die Einordnung als besonders schwerer Fall nach § 177 Abs. 8 StGB ist nach wie vor umstritten.

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