Chemische Unterwerfung: Bundesrat fordert schärfere Strafen für K.o.-Tropfen & Co.

Wer einer anderen Person gegen ihren Willen psychotrope Substanzen wie etwa K.o.-Tropfen verabreicht, um sie sexuell auszunutzen oder zu berauben, nutzt nach Ansicht des BGH kein gefährliches Werkzeug. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung jetzt zu einer Strafverschärfung auf.

Chemische Unterwerfung: Spätestens seit dem aufsehenerregenden Prozess im französischen Avignon gegen Dominique Pélicot, der zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde, weil er seine nichtsahnende Frau über viele Jahre sedierte und anderen Männern zur Vergewaltigung anbot, ist das Phänomen der soumission chimique einer breiten Öffentlichkeit bekannt.

In Frankreich gibt es seitdem mehrere Initiativen, die die Prävention und den Umgang mit den Fällen betreffen. Auch in Deutschland sorgt man sich um den zunehmenden Einsatz psychotroper Substanzen bei der Begehung von Sexualdelikten und Raubstraftaten. Um künftig ein höheres Strafmaß zu ermöglichen, fordern die Länder von der Bundesregierung jetzt, eine Gesetzesänderung zu erarbeiten.

Der BGH entschied nämlich im Jahr 2024, dass das heimliche Verabreichen von K.o.-Tropfen, um eine Person sexuell gefügig zu machen, zwar als Gewalt anzusehen sei. Allerdings sind die Tropfen nach Auffassung des 5. Strafsenats kein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB: Eine solche Auslegung würde die Wortlautgrenze sprengen, weil unter einem Werkzeug nur feste Gegenstände – nicht aber Flüssigkeiten oder Gase – zu verstehen seien. Den Qualifikationstatbestand der Verwendung einer Waffe - in dem entschiedenen Fall bei einer sexuellen Nötigung -, der eine Mindeststrafe von fünf Jahren vorsieht, sah der BGH deshalb nicht als erfüllt an.

Die Entschließung des Bundesrats wird der Bundesregierung zugeleitet. Wann diese sich damit befassen muss, ist gesetzlich nicht geregelt.

Redaktion beck-aktuell, pl, 21. März 2025.

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