Wegen der Corona-Krise sollen Jura-Studenten in Baden-Württemberg bei der Berechnung wichtiger Fristen ein Semester mehr Zeit bekommen. Konkret soll das Sommersemester 2020 bei der Berechnung der maximal zulässigen Semesterzahl, insbesondere im Rahmen der Freiversuchs- und Notenverbesserungsregelung, nicht berücksichtigt werden. Das teilte das Justizministerium des Landes kürzlich mit.
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