Dienstag, 15.2.2022
Keine Bescheinigung "vollständig geimpft" nach einmaliger Impfung mit Johnson-Vakzin

Es besteht kein Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung über den Status "vollständig geimpft" nach einer einmaligen Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig in einem Eilverfahren entschieden. Zwar räumten die Richter verfassungsrechtliche Bedenken an der aktuellen Regelung ein, aber die im Eilverfahren nötige Folgenabwägung gehe zu Lasten der Antragsteller aus.

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