Nach divergierender obergerichtlicher Rechtsprechung zur Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass der Tatbestand der Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB nicht durch die Regelungen zum Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse gemäß § 277 StGB a.F. verdrängt wird. Letztere galten bis zum 24.11.2021 nur für die Vorlage falscher Bescheinigungen bei Behörden oder Versicherungen. Einige Gerichte hatten Angeklagte deshalb freigesprochen.
Mehr lesenEs besteht kein Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung über den Status "vollständig geimpft" nach einer einmaligen Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig in einem Eilverfahren entschieden. Zwar räumten die Richter verfassungsrechtliche Bedenken an der aktuellen Regelung ein, aber die im Eilverfahren nötige Folgenabwägung gehe zu Lasten der Antragsteller aus.
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