Freitag, 11.11.2022
Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen auch nach altem Recht strafbar

Nach divergierender obergerichtlicher Rechtsprechung zur Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass der Tat­be­stand der Ur­kun­den­fäl­schung gemäß § 267 StGB nicht durch die Re­ge­lun­gen zum Ge­brauch un­rich­ti­ger Ge­sund­heits­zeug­nis­se gemäß § 277 StGB a.F. ver­drängt wird. Letztere gal­ten bis zum 24.11.2021 nur für die Vor­la­ge falscher Bescheinigungen bei Behörden oder Versicherungen. Ei­ni­ge Ge­rich­te hatten An­ge­klag­te des­halb freigesprochen.

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Dienstag, 15.2.2022
Keine Bescheinigung "vollständig geimpft" nach einmaliger Impfung mit Johnson-Vakzin

Es besteht kein Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung über den Status "vollständig geimpft" nach einer einmaligen Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig in einem Eilverfahren entschieden. Zwar räumten die Richter verfassungsrechtliche Bedenken an der aktuellen Regelung ein, aber die im Eilverfahren nötige Folgenabwägung gehe zu Lasten der Antragsteller aus.

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