Donnerstag, 5.5.2022
Jahresabschlüsse der Wirecard AG für 2017 und 2018 nichtig

Das Landgericht München I hat heute per Endurteil die Nichtigkeit der Jahresabschlüsse der Wirecard AG zum 31.12.2017 und 31.12.2018 sowie der darauf aufbauenden Gewinnverwendungsbeschlüsse der Hauptversammlungen festgestellt. Durch die Überbewertung der jeweiligen Bilanzsummen von knapp 1,9 Milliarden beziehungsweise etwas mehr als 2,3 Milliarden Euro liege ein erheblicher Fehler vor, entschied das Gericht.

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