Dienstag, 4.10.2022
Untersuchungshaft für weibliches IS-Mitglied verlängert

Gegen eine Frau, die der Mitgliedschaft des Islamischen Staates (IS) in Syrien verdächtig ist und deshalb seit März dieses Jahres in Untersuchungshaft sitzt, hat der Bundesgerichtshof die Fortdauer der Haft über sechs Monate hinaus angeordnet. Nach bisherigen Erkenntnissen habe nicht die Frau nur passiv im "Kalifat" gelebt, sondern die Ziele des IS vor und nach ihrer Festnahme durch kurdische Kräfte aktiv gefördert – unter anderem, indem sie nacheinander drei IS-Kämpfer geehelicht habe. Damit habe sie zum Ausdruck gebracht, dass es ihr maßgeblich um die Gewährleistung der Kampfbereitschaft ihrer Ehemänner für den IS ging.

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