Freitag, 11.2.2022
Deutung einer Aussage ist Meinungsäußerung

Die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung erfolgt unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes einer Äußerung. Deute jemand die Aussage einer die Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen hinterfragenden Person, stelle dies eine Meinungsäußerung dar, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Als Bestandteil des geistigen Meinungskampfes in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage sei diese Meinungsäußerung nicht rechtswidrig.

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