Mittwoch, 3.4.2024
Kosten des Insolvenzverfahrens nicht steuerlich absetzbar
Eine Insolvenzschuldnerin hatte einen cleveren Einfall: Warum nicht die Kosten des Insolvenzverfahrens von der Steuer absetzen und so noch ein paar Euro sparen? So geht es allerdings nicht, sagt das FG Hamburg. Die Kosten könnten grundsätzlich weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Mehr lesen
Donnerstag, 7.12.2023
GbR pleite: Persönlich haftender Gesellschafter muss Insolvenzkosten tragen

Entgegen der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur muss ein persönlich unbeschränkt haftender Gesellschafter in der Regel für die Kosten des Insolvenzverfahrens seiner Gesellschaft aufkommen. Der BGH sah keinen Grund dafür, vom Grundsatz der persönlichen Haftung abzuweichen.

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Donnerstag, 11.8.2022
"Erstattungsbescheid" nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam

Steuerbescheide, mit denen eine positive Steuer festgesetzt wird, können ausnahmsweise auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam ergehen, wenn sich unter Berücksichtigung von Anrechnungsbeträgen insgesamt ein Erstattungsbetrag ergibt. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Das Finanzamt habe keine Insolvenzforderung festgesetzt, die nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren verfolgt werden kann, so das Gericht.

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Donnerstag, 14.7.2022
(Noch) keine Verlustrealisierung bei GmbH-Auflösung wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Die Auflösung einer GmbH wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt regelmäßig noch nicht zu einer steuerlichen Verlustrealisierung. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf in einem Fall entschieden, in dem die GmbH im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht vermögenslos war. Eine Zuteilung oder Zurückzahlung von Gesellschaftsvermögen im Jahr der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sei daher nicht ausgeschlossen gewesen, so das Gericht.

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Dienstag, 5.4.2022
Keine Fortsetzung einer masselosen GmbH durch Gesellschafterbeschluss

Wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aufgelöst, nachdem das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen mangels Masse nicht eröffnet werden konnte, kann sie nicht durch einen Gesellschafterbeschluss fortgesetzt werden. Dies gilt laut Bundesgerichtshof auch dann, wenn sie über ein das satzungsgemäße Stammkapital übersteigendes Vermögen verfügt und die Insolvenzgründe beseitigt wurden. Dafür fehle es an einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage.

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Montag, 9.8.2021
Kein Ende in Sicht bei "Mega-Insolvenzverfahren" Air Berlin

Auch vier Jahre nach der Pleite der Air Berlin ist im Insolvenzverfahren kein Ende in Sicht. "Vermutlich ist das Air-Berlin-Verfahren – gemessen an der Zahl der Gläubiger – das mit Abstand größte Insolvenzverfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte", sagte ein Sprecher des Insolvenzverwalters Lucas Flöther der Deutschen Presse-Agentur. "Fünf bis zehn Jahre dürfte bei einem solchen Mega-Verfahren eine realistische Schätzung sein."

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