Mittwoch, 30.9.2020
Insolvenzverwalter-Verband fordert Nachbesserung beim Gesetzentwurf zur Verkürzung der Restschuldbefreiung

Der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) begrüßt in einer Mitteilung vom 29.09.2020 den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von bisher sechs auf drei Jahre, übt aber auch Kritik. Er moniert insbesondere die fehlende Möglichkeit einer gesicherten Fortsetzung der selbständigen Tätigkeit für Freiberufler, Einzelkaufleute und Solo-Selbständige.

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