Eine Influencerin muss einen Beitrag auf Instagram, der kostenlos überlassene E-Books anpreist und jeweils mit sogenannten Tap-Tags zu den Unternehmen der Bücher verlinkt, auch dann als Werbung kennzeichnen, wenn er ohne finanzielle Gegenleistung erfolgt ist. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Denn sonst könne der Durchschnittsverbraucher aufgrund der Vermischung von privaten und kommerziellen Darstellungen nicht erkennen, ob es sich um Werbung handelt.
Mehr lesenDer Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zum Marketing von Bloggern weiterentwickelt. Eine Bloggerin, die auf Instagram Beiträge postet, mit denen sie Fremdprodukte bewirbt, muss diese Veröffentlichung als Werbung kennzeichnen, wenn sie das Produkt vom Hersteller geschenkt bekommen hat. Die Präsentation selbsterworbener Ware löse hingegen die Kennzeichnungspflicht nicht zwangsläufig aus. Insofern enthielten Rundfunk- und Medienstaatsverträge und das Telemediengesetz vorrangige Spezialvorschriften.
Mehr lesenEine Influencerin auf Instagram muss gepostete Bilder, die mit Links zu den Herstellern der von ihr getragenen Kleidung und Accessoires versehen sind ("Tagging"), als Werbung kennzeichnen, auch wenn keine Werbeeinnahmen geflossen sind. Dies hat das Landgericht Köln am 21.07.2020 entschieden. Die Influencerin fördere mit "getaggten" Bildern sowohl die jeweiligen Hersteller als auch das eigene Unternehmen als Influencerin.
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