Der Immobilienmarkt ist hart umkämpft, was manche Verkäuferinnen und Verkäufer gerne ausnutzen, um die andere Seite bei den Maklerprovisionen zu übervorteilen. Die Grenzen, die der Gesetzgeber dafür gezogen hat, sind aber ernst zu nehmen, betont der BGH.
Mehr lesenWer ein Wohnhaus verkauft, muss Kaufinteressenten ungefragt mitteilen, wenn in die Statik der Immobilie eingegriffen wurde – selbst dann, wenn er die Veränderungen für nicht relevant hält. Ansonsten riskiert er eine Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Mehr lesenDie Luxusimmobilien von René Benkos Signa-Gruppe sollten über mehrere Jahre verkauft werden. Denn die Gläubiger hoffen auf eine Markt-Erholung. Ein Wiener Gericht hält den Plan für unrealistisch.
Mehr lesenDas Argument, die neuen Bewertungsvorschriften für den Grundbesitz seien verfassungswidrig, kann der Vollziehung eines Bescheides zur Feststellung des Grundsteuerwerts nicht entgegengehalten werden. Das öffentliche Interesse an einer geordneten Haushaltsführung gehe vor, so das FG Düsseldorf in einem Eilverfahren.
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