Mittwoch, 7.10.2020
Arbeitsunfall durch Hüpfkissen-Springen in Freiwilligem Sozialen Jahr

Das Bundessozialgericht hat am 06.10.2020 im Fall einer 17-Jährigen, die sich während eines Freiwilligem Sozialen Jahrs (FSJ) beim Hüpfkissen-Springen in der Freizeit schwer verletzt hatte, einen Arbeitsunfall bejaht. Der Unfall hatte sich am Rande eines FSJ-Einführungsseminars ereignet. Die Jugendliche war neben dem Hüpfkissen gelandet, nachdem andere Teilnehmer sie in die Luft katapultiert hatten. Der FSJ-Träger habe durch das Hüpfkissen eine spezifische Gefahr für das Ausleben jugendlichen Spieltriebs geschaffen, so das BSG.

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