Donnerstag, 28.4.2022
EU-Haftbefehl: Gesetzliche Klagen Betroffener keine "höhere Gewalt"

Der Begriff der höheren Gewalt, die die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls unmöglich macht, erstreckt sich nicht auf die rechtlichen Hindernisse, die sich aus gesetzlichen Klagen der gesuchten Person ergeben. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 28.04.2022 entschieden. Wenn die betreffende Person nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen übergeben wurde, sei sie freizulassen.

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