Donnerstag, 23.12.2021
Zwingerhaltung von vier Hunden im Wohngebiet unzulässig

Die Zwingerhaltung von vier Hunden in einem allgemeinen Wohngebiet ist baurechtlich unzulässig und kann deshalb untersagt werden. Ein solches Vorhaben führe zu einer wesentlichen Störung des Wohnens und widerspreche damit der Eigenart eines allgemeinen Wohngebiets, entschied das Verwaltungsgericht Trier in einem Eilverfahren am 14.12.2021.

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