Mittwoch, 15.2.2023
Ex-Landtagsabgeordneter muss erschlichene Fördermittel zurückzahlen

Ein ehemaliger Landtagsabgeordneter muss Fördermittel, die ihm die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) zur Beseitigung von Hochwasserschäden gewährt hat, zurückzahlen. Denn er habe die Mittel in Höhe von rund 300.000 Euro aufgrund unrichtiger Angaben erhalten, so die Begründung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt in Magdeburg.

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