Donnerstag, 10.11.2022
Internethändler müssen nicht immer näher über Herstellergarantie informieren

Internethändler müssen Verbraucher nicht näher über die Herstellergarantie für ein angebotenes Produkt informieren, wenn diese kein zentrales Merkmal ihres Angebots ist. Das hat der Bundesgerichtshof unter Berücksichtigung eines Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union entschieden und damit der Klage eines Verkäufers von Schweizer Offiziersmessern stattgegeben, der einen Konkurrenten verklagt hatte, weil er dessen Informationen zur Garantie für unzureichend hielt.

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Freitag, 30.9.2022
BGH entscheidet Anfang November über Herstellergarantie bei Taschenmessern

Händler von Taschenmessern müssen im Internet voraussichtlich keine umfassenden Angaben zur Herstellergarantie machen. Entscheidend ist, ob der Unternehmer die Herstellergarantie zu einem zentralen oder entscheidenden Merkmal seines Angebots macht. Bei einer Verhandlung am Bundesgerichtshof zeichnete sich ab, dass der erste Zivilsenat einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs folgen wird. Der BGH will seine Entscheidung am 10.11.2022 verkünden.

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Donnerstag, 5.5.2022
Online-Händler muss umfassend über werbewirksame Herstellergarantie informieren

Ein Online-Händler, der über Amazon eine nicht von ihm selbst hergestellte Ware anbietet, muss den Verbraucher über die Garantie des Herstellers informieren, wenn er sie zu einem zentralen oder entscheidenden Merkmal seines Angebots macht. In diesem Fall sei ein besonderes Interesse des Verbrauchers mit Blick auf die Kaufentscheidung gegeben, entschied der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 05.05.2022.

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