Montag, 7.11.2022
WEG: Verbrauchsermittlung bei Verstoß gegen Heizkosten-VO

Wird in einer Wohnungseigentumsanlage mit unterschiedlichen Ausstattungen zur Verbrauchserfassung der anteilige Verbrauch einer oder mehrerer Nutzergruppen entgegen der Heizkostenverordnung nicht mit einem Wärmemengenzähler vorerfasst, kann eine Abrechnung laut Bundesgerichtshof auch rechnerisch durch Ermittlung der Verbrauchsanteile erfolgen. Dabei ist von den für eine Nutzergruppe gemessenen Verbrauchsmengen auszugehen. Der Rest muss durch eine "Differenzberechnung" ermittelt werden.

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Montag, 13.12.2021
Heizkostenschätzung mithilfe von Wohnungen in anderen Gebäuden

Ist der Wärmemengenzähler in einer Wohnung defekt, kann der Vermieter die Heizkosten auch anhand der Heizkosten von Räumen ermitteln, die in anderen Gebäuden liegen. Der Bundesgerichtshof hält eine solche Schätzung für rechtmäßig, weil für die Ermittlung Ersatzkriterien wie Bausubstanz oder Nutzungsintensität maßgeblich sind – nicht aber, in welchem Gebäude die Vergleichswohnung liegt. Bei der Schätzung gehe es dem Gesetzgeber um den Ausgleich der beiderseitigen Interessen und nicht um die korrekte Erfassung der Heizkosten.

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Freitag, 5.11.2021
Bundesrat stimmt Heizkostenverordnung zu

Der Bundesrat hat am Freitag einer Regierungsverordnung zugestimmt, die neue Regeln zur Heizkostenabrechnung vorsieht. Hintergrund sind europäische Vorgaben zur Energieeffizienz. Seine Zustimmung hat die Ländervertretung allerdings an die Bedingungen geknüpft, dass die neue Heizkostenverordnung bereits nach drei Jahren evaluiert wird. Ziel sei es, möglichst frühzeitig erkennen zu können, ob zusätzliche Kosten für Mieterinnen und Mieter entstehen.

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