Bundesrat stimmt Heizkostenverordnung zu

Der Bundesrat hat am Freitag einer Regierungsverordnung zugestimmt, die neue Regeln zur Heizkostenabrechnung vorsieht. Hintergrund sind europäische Vorgaben zur Energieeffizienz. Seine Zustimmung hat die Ländervertretung allerdings an die Bedingungen geknüpft, dass die neue Heizkostenverordnung bereits nach drei Jahren evaluiert wird. Ziel sei es, möglichst frühzeitig erkennen zu können, ob zusätzliche Kosten für Mieterinnen und Mieter entstehen.

Neu installierte Zähler aus der Ferne ablesbar

Setzt die Bundesregierung diese Forderung um, kann sie die Verordnung wie geplant am Tag nach der Verkündung in Kraft setzen. Ab dann müssen neu installierte Zähler aus der Ferne ablesbar sein, bestehende bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Wie der Bundesrat erläuterte, könne das Ablesen der Zählerstände vor Ort damit entfallen. Die Heizkostenabrechnung müsse künftig einen Vergleich zum vorherigen Verbrauch und zum Durchschnittsverbrauch enthalten.

Datensicherheit nach dem Stand der Technik

Voraussetzung für die fernablesbaren Verbrauchserfassungsgeräte sei, dass Datenschutz und -sicherheit nach dem Stand der Technik gewährleisten werde. Hierfür müssten Schutzprofile und technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik eingehalten werden. Alternativ gelte dies, wenn eine Verbindung mit einem Smart-Meter-Gateway vorliege. Denn diese Kommunikationseinheit, die die Messdaten von Zählern empfängt, speichert und für Marktakteure aufbereitet, enthalte ein entsprechendes Sicherheitsmodul.

Informationspflichten für Gebäudeeigentümer

Sind fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert, sollen Mieterinnen und Mieter nach der Neuregelung regelmäßig Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen erhalten. Ziel sei es, sie zu einem bewussten und sparsamen Umgang mit Wärmeenergie anzuregen, damit sie ihr Heizverhalten anpassen und damit Energiekosten sowie CO2-Emissionen reduzieren können. Die Abrechnungen müssten detaillierte Informationen enthalten, zum Beispiel über den Brennstoffmix, die erhobenen Steuern, Abgaben und Zölle. Verpflichtend sei außerdem ein Vergleich des aktuellen Heizenergieverbrauchs mit dem Verbrauch des letzten Abrechnungszeitraums und ein Vergleich mit dem Durchschnittsendnutzer derselben Nutzerkategorie.

Künftig mehr Wettbewerb

Zur Stärkung des Wettbewerbs müssten neu installierte Geräte mit Systemen anderer Anbieter interoperabel und an ein Smart-Meter-Gateway anbindbar sein. Bereits installierte fernablesbare Ausstattungen müssten bis Ende 2031 mit der Funktion der Smart-Meter-Gateway-Anbindbarkeit nachgerüstet oder ausgetauscht werden. In einer begleitenden Entschließung betont der Bundesrat, dass der Einbau von fernauslesbaren Messgeräten nicht zu Mehrkosten bei Verbraucherinnen und Verbrauchern führen darf. Nach der Evaluation sollte deshalb geprüft werden, ob eine Kostendeckelung notwendig ist, betont die Ländervertretung. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung zudem auf, transparent zu machen, wie durch gemeinsame Messeinrichtungen für Strom, Gas und Wasser Kosten für die privaten Verbraucherinnen und Verbraucher eingespart werden können.

Redaktion beck-aktuell, 5. November 2021.