Pflegeheime dürfen auch von privatversicherten Pflegebedürftigen keine Reservierungsgebühr für die Zeit bis zum tatsächlichen Einzug des Pflegebedürftigen in das Heim verlangen. Dies hat der Bundesgerichtshof heute entschieden. Eine solche Vereinbarung sei mit § 87a Abs. 1 Satz 1 SGB XI unvereinbar und deshalb unwirksam.
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