Montag, 4.4.2022
Aufwendungsersatz für Verwalter trotz Abweichung vom WEG-Beschluss

Eine Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft hat grundsätzlich auch dann einen Gegenanspruch auf Aufwendungsersatz, wenn sie gegen den ausdrücklichen Willen der Gemeinschaft handelt. Der Bundesgerichtshof verneinte eine Sperrwirkung des WEG für die GoA- und Bereicherungsrechtsregeln in einem Fall, in dem die Verwalterin eine andere Firma als gewollt beauftragte, weil diese ein günstigeres Angebot abgegeben hatte.

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