Montag, 4.4.2022
Aufwendungsersatz für Verwalter trotz Abweichung vom WEG-Beschluss

Eine Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft hat grundsätzlich auch dann einen Gegenanspruch auf Aufwendungsersatz, wenn sie gegen den ausdrücklichen Willen der Gemeinschaft handelt. Der Bundesgerichtshof verneinte eine Sperrwirkung des WEG für die GoA- und Bereicherungsrechtsregeln in einem Fall, in dem die Verwalterin eine andere Firma als gewollt beauftragte, weil diese ein günstigeres Angebot abgegeben hatte.

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Mittwoch, 6.5.2020
OLG Köln: Bei Hilfe für Dritte darf kein unverhältnismäßiges Risiko eingegangen werden

Nimmt jemand fremde Aufgaben wahr, kann er einen hieraus entstehenden Schaden jedenfalls dann nicht ersetzt verlangen, wenn das Verhältnis zwischen dem Anlass für das Verhalten und dem dabei eingegangenen Risiko unangemessen ist. Dies hat das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 11.02.2020 entschieden. Geklagt hatte eine über 70-jährige Frau aus dem Aachener Umland, die beim Versuch, eine verstopfte Bachverrohrung freizulegen, gestürzt war (Az.: 7 U 311/19).

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