Donnerstag, 12.8.2021
Jahresabrechnung bei Wohnungseigentum mit Untergemeinschaften

Eine Jahresabrechnung ist immer für die Gesamteigentümergemeinschaft zu erstellen und zu beschließen. Der Bundesgerichtshof sieht eine Beschlusskompetenz einer Untergemeinschaft für ihr Teileigentum nur in äußerst engen Grenzen als erlaubt an. Sie sei nur gestattet, wenn die Gemeinschaftsordnung ausdrücklich und eindeutig die Befugnis zur eigenständigen Beschlussfassung über Teile der einheitlichen Jahresabrechnung – jeweils beschränkt auf die betreffende Hausgemeinschaft – verleihe. 

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Montag, 15.3.2021
Keine WEG-Zustellungsvertretung durch Verwalter bei Hausgeldklage

Verklagt eine Wohnungseigentümergemeinschaft nur ein einzelnes Mitglied wegen ausstehender Hausgelder, ist der Hausverwalter nicht zustellungsbevollmächtigt. Eine trotzdem an ihn übersandte Klageschrift ist laut Bundesgerichtshof nicht wirksam zugestellt worden. Dennoch ergangene Urteile seien daher wirkungslos.

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Mittwoch, 19.8.2020
Nachhaftung ehemaligen Gesellschafters für WEG-Altschulden

Wenn eine GbR Wohnungseigentümerin ist, haftet ein Gesellschafter auch für Beitragspflichten zur WEG, die erst nach seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft entstanden sind. Bei den später fällig gewordenen Hausgeldansprüchen handelt es sich um Altverbindlichkeiten nach § 160 Abs. 1 Satz 1 HGB. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 03.07.2020 entschieden.

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