Donnerstag, 25.3.2021
Verkauf von berauschendem Nutzhanftee bleibt strafbar

Der Verkauf von Cannabispflanzenteilen aus EU-zertifiziertem Nutzhanf mit geringen THC-Gehalten als Hanftee an Endkonsumenten stellt ein strafbares Handeltreiben mit Betäubungsmitteln dar, wenn ein Missbrauch zur Berauschung nicht ausgeschlossen ist. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24.03.2021 in einem Revisionsverfahren bestätigt, die Sache aber wegen anderer Fehler im Urteil zurückverwiesen.

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