Der BGH hat in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung klargestellt, dass auch das Rückwärtsfahren mit einem Anhänger ein "Ziehen" im Sinn des § 19 StVG ist. Somit erfasse die Haftung des Halters bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen jede Bewegung des Anhängers durch das Zugfahrzeug unabhängig von der Fahrtrichtung.
Mehr lesenIm Jahr 2019 kam ein Tesla plötzlich von einem Highway ab, prallte gegen einen Baum und fing Feuer. Der Fahrer starb. Seine Verlobte macht dafür das "Autopilot"-System in dem Wagen verantwortlich.
Mehr lesenEin Fahrrad, dessen Elektromotor nur eine Tretunterstützung bietet und das über eine Funktion verfügt, mit der es ohne Treten auf eine Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h beschleunigt werden kann, wobei aber diese Funktion nur nach Einsatz von Muskelkraft aktiviert werden kann, ist laut EuGH kein "Fahrzeug" im Sinn der Kfz-Haftpflichtversicherungsrichtlinie.
Mehr lesenEin siebenjähriger Junge wird bei einer Traktorfahrt im Rahmen einer "Ferienpass"-Veranstaltung schwer verletzt. Auch wenn der Landkreis sich nur aus Vereinfachungsgründen als "Veranstalter" des Ferienangebots bezeichnet hat, haftet er für den Unfall, entschied das OLG Zweibrücken.
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