Mittwoch, 28.4.2021
Krankenkasse muss nicht für Haarwuchsmittel zahlen

Der Anspruch auf Krankenbehandlung umfasst keine Arzneimittel, die überwiegend zur Verbesserung des Haarwuchses dienen. Wie das Hessische Landessozialgericht mit einem heute veröffentlichten Urteil klarstellte, gilt dies erst recht, wenn das zur Behandlung von Haarausfall verordnete Mittel hierfür gar nicht zugelassen ist. Die vom Versicherten beklagten psychischen Probleme könnten mit Mitteln der Psychiatrie und Psychotherapie behandelt werden.

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