Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss nicht bereits seit Erlass einer neuen Anspruchsnorm durch den Gesetzgeber 2019, sondern erst seit dem Erlass der Kryo-Richtlinie im Jahr 2021 die Kosten für das Einfrieren von Samenzellen übernehmen. Denn vor Erlass der Richtlinie hätten wesentliche Aussagen über die Voraussetzungen der Kryokonservierung als Sachleistung durch die GKV gefehlt, argumentiert das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.
Mehr lesenEine geringe Körpergröße ist keine Krankheit im Rechtssinne. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden. Damit war der Antrag einer 1,50 Meter großen Frau auf Übernahme der Kosten für eine operative Beinverlängerung durch die Krankenkasse erfolglos. Alltagsschwierigkeiten sei mit Hilfsmitteln zu begegnen, psychischen Problemen mit therapeutischen Verfahren, so das LSG.
Mehr lesenGesetzlich Krankenversicherte mit Teilhandverlust haben einen Anspruch auf Versorgung mit einer individuellen Finger-Handprothese aus Silikon, wenn damit eine erhebliche funktionelle Verbesserung bewirkt wird. Dies hat das Landessozialgericht Darmstadt entschieden und eine Krankenkasse entsprechend verurteilt.
Mehr lesen
Eingliederungshilfe in Form der Kostenübernahme für die konduktive Therapie nach Petö kann beansprucht werden. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen unter Hinweis darauf entschieden, dass die Petö-Therapie gerade keine rein medizinische, einer physikalischen Therapie vergleichbare krankengymnastische Leistung sei, sondern dass der pädagogische Ansatz im Vordergrund stehe.
Mehr lesenDer Anspruch auf Krankenbehandlung umfasst keine Arzneimittel, die überwiegend zur Verbesserung des Haarwuchses dienen. Wie das Hessische Landessozialgericht mit einem heute veröffentlichten Urteil klarstellte, gilt dies erst recht, wenn das zur Behandlung von Haarausfall verordnete Mittel hierfür gar nicht zugelassen ist. Die vom Versicherten beklagten psychischen Probleme könnten mit Mitteln der Psychiatrie und Psychotherapie behandelt werden.
Mehr lesenDie Krankenkasse muss die Kosten einer Schmerzbehandlung mit Cannabisblüten nur dann übernehmen, wenn keine anderen Behandlungsformen zur Verfügung stehen. Dies hat das Sozialgericht Speyer entschieden und im Fall eines Mannes, der nach einem Bandscheibenvorfall unter einer dauerhaft ausgeprägten Schmerzsymptomatik leidet, eine Leistungspflicht für die Versorgung mit "Medizinal-Cannabisblüten" abgelehnt.
Mehr lesenDie Gesetzliche Krankenversicherung muss die Kosten für eine beidseitige Oberarmstraffung ausnahmsweise übernehmen, wenn der Hautüberschuss im Bereich der Oberarme so massiv ist, dass er das Erscheinungsbild entstellt. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.
Mehr lesenAnders als die Vorinstanz hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen im Beschwerdeverfahren festgestellt, dass nach den glaubhaften Angaben des behandelnden Arztes die Therapie einer spinaler Muskelatrophie (SMA) mit Zolgensma indiziert und erfolgversprechend ist. Der von der IKK vorgeschlagenen Behandlung mit Spinraza sei keine bessere Kosten-Nutzen-Relation zu bescheinigen.
Mehr lesenDie EU-Staaten dürfen die Kostenübernahme für einen dringenden medizinischen Eingriff, dem sich ein Versicherter im EU-Ausland ohne Vorabgenehmigung der Krankenkasse unterzieht, nicht ausschließen. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 23.09.2020 entschieden. Eine solche Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs sei unverhältnismäßig und verstoße gegen die Richtlinie über grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung.
Mehr lesenGesetzlich Krankenversicherte haben keinen Anspruch auf eine Übernahme der Kosten für eine alternative Behandlung durch Heilpraktiker in einem Naturheilzentrum, mittels einer Feldenkrais-Therapie oder mit Nahrungsergänzungsmitteln und Ginseng. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen am 19.08.2020 entschieden und mehrere Klagen eines Mannes, der unter anderem an chronischer Erschöpfung leidet, abgewiesen.
Mehr lesen