Freitag, 5.11.2021
Entschädigung für Verfahrensdauer im Komplex "Göttinger Gruppe"

Wegen unangemessener Dauer eines beim Landgericht Göttingen geführten Pilotverfahrens im Komplex "Göttinger Gruppe" erhält der Kläger eine Entschädigung von rund 6.500 Euro. Das Oberlandesgericht Braunschweig entschied am Freitag, dass die aus dem Rechtsstaatsgebot folgende Verpflichtung des Staates, Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zum Abschluss zu bringen, verletzt wurde. Festgestellt wurde eine überlange Verfahrensdauer von rund acht Monaten.

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