Dienstag, 30.1.2024
Mitarbeiterin haftet für Mehrwertsteuerbetrug mit fingierten Unternehmensrechnungen

Eine Arbeitnehmerin, die Daten ihres Arbeitgebers in betrügerischer Weise verwendet, um falsche Rechnungen auszustellen, schuldet den darin ausgewiesenen Steuerbetrag. Etwas anderes gelte jedoch, wenn der Arbeitgeber seinen Überwachungspflichten nicht nachgekommen sei, entschied der EuGH.

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